Curriculum

Hypnoseweiterbildungen Erfurt

Das Weiterbildungscurriculum besteht entsprechend der Weiterbildungsordnung der DGH aus Grundkursen, Fortgeschrittenenkursen, Therapiekursen und Supervision.

Grundkurse G1 – G3

Die Grundkurse sind der Einstieg in die Weiterbildung und vermitteln die Grundlagen von Hypnose und deren Anwendung.  Neben der Vermittlung von Grundwissen werden insbesondere die Sprache der Hypnose und erste Einleitungen und Begleitung einer (zunächst Entspannungs-)Trance demonstriert und in Kleingruppen geübt. Der Grundkursbaustein setzt sich aus drei Modulen (G1-G3, insgesamt 48 UE) mit den folgenden Inhalten zusammen:

G1

  • Hypnotherapeutische Gesprächsführung, Sprache der Hypnose
  • Prinzipien der Hypnotherapie, therapeutisches Rahmenmodell, Rapportstrategien, einfache Tranceinduktionen und Entspannungstrancen, Indikation und Kontraindikation von Hypnotherapie

G2

  • Tranceinduktionen, Selbsthypnose
  • direkte und indirekte Tranceinduktione
  • beiläufige Tranceinduktionen
  • Pacing und Leading

G3

  • Nutzung von Trancephänomenen, Aktivierung von Ressourcen
  • Anästhesie, Reorientierung in der Zeit, ideomotorisches Signalisieren
  • Identifikation persönlicher Ressourcen, Konstruktion von Ressourcen

Fortgeschrittenenkurse F1 – F4

In den Fortgeschrittenenkursen wird es bereits deutlich klinischer, indem – über die Basics hinaus – eine Vielfalt an hypnotischer Interventionen und damit Handwerkszeug für die praktische Arbeit mit Hypnose vermittelt. Demonstrationen und praktische Übungen in Kleingruppen ermöglichen weitere Erfahrungen und mehr Sicherheit im Umgang und der Anwendung von Hypnose. Der Fortgeschrittenenkursbaustein setzt sich aus vier Modulen (F1-F4, insgesamt 64 UE) mit den folgenden Inhalten zusammen:

F1

  • Nutzung von Ressourcen
  • Dissoziative und assoziative Techniken der Ressourcennutzung, Symptom als Ressource, Ressourcentransfer, Ankertechniken

F2

  • Indirekte Kommunikation I
  • Arbeit mit Teilen, Stellvertretermethode, Einstreutechnik, therapeutische Geschichten

F3

  • Indirekte Kommunikation II
  • Arbeit mit Patienten- und Therapeutenmetaphern, Symbolen und Träumen

F4

  • Arbeit mit der Vergangenheit, Neukonstruktion von Erfahrung
  • Exploration in Trance, Identifikation und Bearbeitung von Konflikten in der Altersregression

Therapiekurse

Im Rahmen der Therapiekurse werden die Fertigkeiten und Erfahrungen, die in den Grund- und Fortgeschrittenenkursen erworben wurden in Bezug auf verschiedene Krankheitsbilder bzw. Anwendungsfeldern weiter vertieft und spezifiziert.

Für die Erlangung des Zertifikats der DGH ist die Teilnahme an den Kursen zu den Themen Angst, Schmerz und Psychosomatik mit jeweils mindestens 8 UE für alle Berufsgruppen obligatorisch.

Diese obligatorischen Kurse werden regelmäßig im Weiterbildungszentrum angeboten.

Supervision

Die Supervision dient der Reflektion der therapeutischen Anwendung von Hypnose im Hinblick auf die kurz- und langfristigen Behandlungsziele, die verwendeten Methodik sowie der eigenen therapeutischen Rolle. Dies erfolgt mittels der Darstellung und Besprechung konkreter Patientenfälle, die die Teilnehmenden zwischen den Kursen behandelt haben.

Anhand solcher konkreter Fälle können z.B. herausfordernde Therapiesituationen besprochen, Impulse für die klinische Praxis gegeben, sowie die allgemeinen Fertigkeiten und Kenntnisse bei der Anwendung der Hypnose erweitert werden.

Die im Rahmen des Curriculums geforderten Supervisionsstunden werden sowohl in Präsenz als auch online angeboten. Die entsprechenden Termine werden mit den jeweiligen Weiterbildungsgruppen rechtzeitig abgestimmt.

Akkreditierung und Zertifizierung

Für alle Kurse des Weiterbildungszentrums wird eine Teilnahmebescheinigung der DGH ausgestellt. Die Akkreditierung aller Kurse wird bei der Ärztekammer Thüringen beantragt.

Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapierichtlinien stellt die DGH eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.

Nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums entsprechend der Weiterbildungsordnung der DGH, wird von der Geschäftsstelle auf Beantragung hin ein berufsgruppenspezifisches Zertifikat („Hypnotherapeut“, „Ärztliche Hypnose“ oder „Zahnärztliche Hypnose“) ausgestellt.

Die genauen und aktuellen Regelungen und Anforderungen für Ihre Berufsgruppe entnehmen Sie bitte der Weiterbildungsordnung der DGH.

Um ein möglichst hohes Niveau der Ausbildung zu gewährleisten, erfolgt zunächst eine Vermittlung der Inhalte aus einer Hand. Im Rahmen der Therapiekurse und den Supervisionen werden weitere, jeweils spezialisierte Dozent:innen der DGH eingebunden. So lernen Teilnehmende weitere Arbeitsstile kennen und bekommen eine hochwertige Weiterbildung. 

Voraussetzungen für die Teilnahme an DGH-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Die Weiterbildung der DGH steht folgenden Personengruppen offen:

  • ÄrztInnen
  • ZahnärztInnen
  • approbierten PsychotherapeutInnen
  • Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen
  • Diplom-PsychologInnen
  • PsychologInnen mit Master-Abschluss, der zur bundesweiten Approbation berechtigt
  • Studierenden der Medizin und Zahnmedizin im klinischen Abschnitt und Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, sofern diese sich in einem Studienabschnitt (Master) befinden, der zur bundesweit gültigen Approbation befähigt. Es sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • PädagogInnen/SozialpädagogInnen, sofern diese sich in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten befinden.

Der Zertifikatserhalt ist an den Nachweis der Approbation gebunden. Personen ohne Approbation können an Weiterbildungsveranstaltungen der DGH teilnehmen und erhalten vom Weiterbildungsleiter eine Bescheinigung über die absolvierten Veranstaltungen. Sie erhalten kein DGH-Zertifikat.

Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten

  1. Mit der Anmeldung geben Teilnehmende eine Buchungsanfrage ab. Nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erhalten sie eine Reservierungsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
  2. Der Seminarplatz wird ab Zugang der Reservierungsbestätigung für 14 Kalendertage reserviert.
  3. Der Vertrag kommt erst mit Eingang der Seminargebühr auf dem Konto des Anbieters zustande. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, verfällt die Reservierung automatisch; ein Anspruch auf Teilnahme besteht dann nicht.
  4. Eine ggf. anfallende Tagungspauschale (Hotel) wird gesondert ausgewiesen und ist – soweit sie anfällt – 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig.
  5. Bei kostenfreier Stornierung (bis einschließlich 30 Kalendertage vor Seminarbeginn) wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Im Übrigen wird die Zahlung auf die jeweils anfallende Stornopauschale angerechnet. Die Stornobedingungen können Sie hier herunterladen.
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